da recht und gerechtigkeit sich oftmals unterscheiden - mehrsprachige infos von nato-zu und vom legal team strasbourg

EA/Legal Team

Während des Nato-Gipfels wird euch das Legal Team -ähnlich wie bei den G8-Protesten in Heiligendamm 2007- zur Seite stehen. Egal ob in Strasbourg oder Baden-Baden: ab 30.03.09 unterstützt euch der Anwaltliche Notdienst und der Ermittlungsausschuss (EA), wenn ihr von Repression und polizeilicher Willkür betroffen seid.

Hier die wichtigsten Infos:

Ihr könnt das Legal Team auf beiden Seiten des Rheins erreichen. Das Legal Team Strasbourg hat die Nummer: 33 (0)3.68.46.02.62. Auf deutscher Seite ist das Legal Team unter +49 761 4097251 zu erreichen. Es ist egal bei welcher Nummer und von wo nach wo ihr anruft, wichtig ist nur, dass ihr den Leuten am Telefon sagt, in welchem Land ihr gerade seid. Die Telefone sind auch mehrsprachig besetzt. Das Legal Team sind französische und deutsche AnwältInnen und der EA. 

Bei Festnahmen

Immer gilt: Ruf deinen Namen an Umstehende bei deiner Festnahme. Mach keine Angaben, außer zu Deiner Person. Unterschreibe nichts! Sprecht nicht über das was ihr gemacht oder nicht gemacht habt. Tauscht lieber Rechtshilfetipps und eure Kontakt(mail)adresse aus.

Wenn du in Frankreich festgenommen wirst, kannst du leider nicht selbst telefonieren. Du hast aber das Recht, dass eine Person deines Vertrauens benachrichtigt wird und einE AnwaltIn von den Bullen gerufen wird. Verlange unbedingt einen Anwalt vom Legal Team!!!  

In Deutschland kannst du selbst beim Legal Team anrufen und deine Festnahme melden. Bestehe auf den Anruf!

Wenn du Festnahmen beobachtest- egal ob in Frankreich oder Deutschland- melde dies dem Legal Team.

Wenn du wieder draußen bist

Schreibe ein Gedächtnisprotokoll. Fotografiere Verletzungen und lass diese von einem Arzt attestieren. Meld beim Legal Team deine Freilassung!!!

Legal Team direct

Auf dem Camp, im Molodoi und an den Infopunkten findet ihr Leute vom Legal Team/Rote Hilfe. Hier bekommt ihr Rechtsinfos rund um den Nato-Gipfel. Auf dem Camp wird es am Freitag und Samstag Sprechstunden mit AnwältInnen vom Legal Team geben, wahrscheinlich um 20 Uhr – fragt noch mal am Infopoint wegen evt. Änderungen. Sinnvoll ist es vor der Sprechstunde beim Legal-Infopoint schon mal vorbei zuschauen, da sich so manche Frage bereits dort klären kann.

Was du selber machen kannst

Klar brauchen wir deine Hilfe! Leite diese Email weiter, druck die französischen und deutschen Rechtshilfetipps aus und verteile sie. Wenn du mobil bist, kannst du dich auf dem Camp am Infopunkt für den prisoner support melden. Das sind Menschen, die bei Bedarf Leute von den Gefangenensammelstellen abholen.

Vor, während und noch lange nach den Protesten könnt ihr uns auch schreiben, auch wenn ihr erst Monate danach von Repression betroffen seid:

antirep-nato09 [at] immerda.ch

legalteam-strasbourg@effraie.org

Weiter Infos, Rechtshilfe, etc.

www.gipfelsoli.org/Antirepression

www.rote-hilfe.de

www.ermittlungsausschuss.antifa.net

Französisches Legal Team (Strasbourg): +33 (0)68 46 02 62

Deutsche EA-Nummer (Freiburg): +49 (0)761 409 725 1

 

NUMÉRO DE LA LEGAL TEAM SRASBOURG : +33 (0)3 68 46 02 62

 LEGAL TEAM FREIBURG (AE) : +49 (0)761 409 725 1

 

THE LEGAL TEAM’S NUMBER (Strasbourg) : +33 (0)68 46 02 62

THE LEGAL TEAM'S NUMBER (Freiburg) : +49 (0)761 409 725 1

 

!!Das Legal Team Frankreich ist ab 27.03.2009 erreichbar!!

 

Rechtliche Infos von NATO-ZU in deutsch, engli

Mögliche juristische Konsequenzen unserer Aktion

Eine gewaltfreie Blockade gilt wahrscheinlich als “illegale Versammlung”  oder auch "Zusammenrottung" entsprechend Artikel CP 431-3 (CP = Code Pénal oder französisches Strafgesetzbuch) [1]. 

Die Praxis der französischen Polizei zielt oft nicht darauf ab, jede/n festzunehmen, sondern ist mehr an der Auflösung von illegalen Versammlungen interessiert, wobei dann mehr oder weniger willkürlich einige Personen festgenommen werden (mehr zur französischen Polizeitaktik weiter unten). Die französischen Erfahrungen mit dem Strafmaß sind, dass üblicherweise Geldstrafen von ca. 500€ und in seltenen Fällen Gefängnisstrafen auf Bewährung von einem Monat verhängt werden. Wir müssen jedoch darauf hinweisen, dass es dafür keine Garantie gibt.
Die höchst mögliche Strafe für die „vorsätzliche Beteiligung an einer illegalen Versammlung, oder Zusammenrottung“ ist – nach CP 431-4 – eine Gefängnisstrafe von bis zu einem Jahr sowie eine Geldstrafe von bis zu 15.000€ [2]. Auch wenn dies schockierend klingen mag, so sollte man im Blick haben, dass es sich dabei um Maximalstrafen handelt und das der Artikel CP 431-4 sehr weit gefasst ist, wie sich auch an folgendem ableiten lässt:

Eine weitere Möglichkeit ist eine Anklage unter CP 431-9, die Organisation einer Demonstration auf „einer öffentlichen Straße, die nicht vorher unter den gesetzlich festgelegten Bedingungen angemeldet worden war“ [3]. Dies wird mit einer Höchststrafe von bis zu sechs Monaten Haft und 7.500€ Geldstrafe geahndet. Dies ist eine potentielle Straftat für alle, die als „OrganisatorInnen“ der Blockade angesehen werden. In der Praxis ist französischen AktivistInnen kein Fall bekannt, bei dem jemand nach diesem Artikel angeklagt oder verurteilt wurde.

Auch das Straßenverkehrsrecht beinhaltet mögliche Straftaten und Vergehen, die auf unsere Aktion angewendet werden können. CR 412-1 (CR = Code de la Route) [4] über [das Platzieren von Objekten auf einer öffentlichen Straße, die für Autos ein Hindernis darstellen, oder] die Verwendung jeglicher anderer Mittel um den Verkehr zu behindern sieht eine Strafe von zwei Jahren Gefängnis sowie 4.500€ Geldstrafe vor.

Während eine Menschenmenge auf der Straße nicht als „Platzieren von Objekten auf einer öffentlichen Straße“ angesehen werden kann, so kann dies jedoch als Behinderung des Verkehrs mit anderen Mitteln angesehen werden. Soweit französischen AktivistInnen bekannt wurde dieser Artikel bisher nicht bei gewaltfreien Blockaden angewendet. Die wahrscheinlichere Anklage ist nach Artikel CP 431-4.

Möglicherweise können auch Vergehen, die mit niedrigeren Strafen geahndet werden, die aber ein einfacheres rechtliches Verfahren bieten, relevant sein. Das würde es den Behörden einfacher machen, diese anzuwenden. Dies können sein:

  • Strafgesetzbuch CP R644-2: das Hinterlassen von Objekten, die den Verkehr behindern, auf der Straße. Dies kann mit einer Geldstrafe geahndet werden [5].
  • Straßenverkehrsrecht CR R412-51, das Platzieren eines Objektes oder Vorrichtungen auf einer öffentlichen Straße, die den Verkehr behindern, und die Nichtbefolgung einer Anordnung der Polizei, dieses Objekt und diese Vorrichtung zu entfernen. Dies kann ebenfalls mit einer Geldstrafe geahndet werden [6].

In beiden Fällen ist dies ein Vergehen 4. Grades, was eine maximale Geldstrafe von 750€ bedeutet.

Nach Angaben von französischen AktivistInnen können Menschen nicht als Objekt oder Apparat angesehen werden, doch Rohre oder andere Materialien, um sich anzuschließen, können als solche angesehen werden.

Juristische Prozeduren

Eine gute Erklärung der strafrechtlichen Prozeduren (auf französisch) findet sich unter http://www.guidejuridique.net/. Derzeit befinden sich ausführlichere rechtliche Ratgeber in anderen Sprachen in Arbeit. Hier geben wir nur einen einführenden Überblick zu den Prozeduren.

In Frankreich hat die Polizei jederzeit das Recht, selbst wenn Du nichts verbotenes getan hast, Dich für bis zu vier Stunden für die Feststellung Deiner Personalien festzuhalten. Du musst lediglich die Daten angeben, die in Deinem Ausweis stehen. Der Rat ist, nicht mehr als diese Daten anzugeben (Strafprozessordnung, CPP 78-3). Französisch für „kein Kommentar“ ist „Je n'ai rien à déclarer“. Wenn Du nach Ablauf dieser 4 Stunden nicht über Deine Ingewahrsamnadhme informiert wirst, dann kannst Du einfach gehen.

Die Polizei hat dann das Recht, Dich festzunehmen und für bis zu 24 Stunden für Ermittlungen in Gewahrsam zu halten (die sogenannte garde-à-vue) – die ersten vier Stunden sind in diesen 24 Stunden mit enthalten (CPP 78-4). Diese Zeit kann um weitere 24 Stunden verlängert werden.

In dieser Zeit kannst Du lediglich eine/n vom Gericht zugewiesene/n Anwalt/Anwältin sehen (ein/e sogenannte/r Avocat commis d'office), dies sind AnwältInnen, die einen Bereitschaftsdienst machen und von den Justizbehörden bereitgestellt werden. Mehrere dieser AnwältInnen sind Teil des Rechtshilfeteams. Du kannst auch nach einer/m DolmetscherIn oder einer/m Arzt/Ärztin fragen.

Nach dieser garde-à-vue gibt es außer einer Freilassung ohne nachfolgendes Verfahren folgende Möglichkeiten:

  • Du wirst mit einer Vorladung zum Gericht zu einem späteren Termin freigelassen. Eine solche Vorladung kann Dir auch später noch zugesandt werden.
  • Du wirst dem/r Staatsanwalt/Staatsanwältin vorgeführt. Diese/r kann entscheiden, Dich vor Gericht zu stellen. Das bedeutet dann eine Gerichtsverhandlung in 10 Tagen bis zu zwei Monaten. Untersuchungshaft ist in diesem Falle nicht möglich (CPP 394).

Die/der Staatsanwalt/Staatsanwältin kann auch entscheiden, Dich im Schnellverfahren vor Gericht zu stellen (comparution immédiate). In diesem Fall findet die Gerichtsverhandlung am gleichen Tag (CPP 395), oder spätestens drei Tage später statt. Im letzteren Fall muss ein/e RichterIn die Untersuchungshaft anordnen. Für eine Aktion am Samstag, den 4. April bedeutet das spätestens am Mittwoch, 8. April. Du kannst nur im Schnellverfahren vor Gericht gestellt werden, wenn Du dem explizit (im Beisein eines/r Anwaltes/Anwältin) zustimmst. Wenn Du einer Verhandlung im Schnellverfahren nicht zustimmst, dann findet die Gerichtsverhandlung in spätestens zwei Monaten statt. Das große Risiko dabei ist, dass Du dann eventuell in Untersuchungshaft kommen könntest. In der Regel ist das im Schnellverfahren härter als nach einem Prozeß mit gut vorbereiteter Verteidigung.

der/die Staatsanwalt/Staatsanwältin kann auch entscheiden, dass weitere Ermittlungen notwendig sind, und Dich an eine/n ermittelnde/n RichterIn verweisen. In diesem Fall ist ein Schnellverfahren nicht mehr möglich. Für unsere Aktion ist dies eher unwahrscheinlich.

Eine Anklage ist auch möglich für 'Vergehen' (contraventions) oder geringfügigere Straftaten. In diesen Fällen ist ein einfacheres Verfahren möglich, bei dem es keine Anhörung gibt. Der 'juge de proximité' oder 'juge de tribunal de police' entscheidet über eine Geldstrafe basierend auf dem Polizeigericht, ohne Dich vorher anzuhören. Die Entscheidung wird Dir einfach zugestellt, zusammen mit einer Zahlungsaufforderung. Du hast dann 30 Tage Zeit, gegen diese Entscheidung Widerspruch einzulegen, was dann zu einer normalen Gerichtsverhandlung führt, zu der Du erscheinen musst.

Da dieses Verfahren wesentlich einfacher ist, ist es wahrscheinlicher, dass es angewendet werden wird. Doch schließt das die Möglichkeit heftigerer Strafverfolgung nicht aus.

Im schlimmsten Fall (comparution immédiate) musst Du Garantien dafür abgeben, dass Du vor Gericht erscheinen wirst, um eine Untersuchungshaft zu vermeiden. Das bedeutet nachzuweisen, dass Du eine verantwortungsbewusste Person bist, und eine stabile Position in unserer Gesellschaft innehast. Dafür ist es wichtig, in der Lage zu sein zu beweisen, dass Du einen festen Wohnsitz hast und einen festen Beruf (Arbeitsvertrag, StudentInnenausweis, ...). Auch wenn dies das schlimmst-mögliche Szenario ist, und nicht sehr wahrscheinlich, so ist es doch gut, darauf vorbereitet zu sein, und entsprechende Dokumente für den Anwalt zur Hand zu haben.

Juristische Rechtfertigung

Artikel CP 122-7 des französischen Strafgesetzbuches lautet: „Eine Person ist nicht verantwortlich, wenn sie aufgrund einer akuten oder unmittelbar bevorstehenden Gefahr, welche sie oder einen anderen oder Sachen bedroht, eine Handlung vornimmt, welche zur Rettung der Person oder der Sache notwendig ist, es sei denn, dass zwischen den eingesetzten Mitteln und der Schwere der Bedrohung keine Verhältnismäßigkeit besteht.“ Es kann argumentiert werden, dass die unmittelbar bevorstehende Gefahr darin liegt, dass beim NATO-Gipfel Kriegsverbrechen und Verletzungen des Völkerrechtes vorbereitet werden, was wir durch unsere Blockaden zu verhindern versuchten. Es ist jedoch eher unwahrscheinlich, dass ein französisches Gericht dieser Argumentation folgen wird.

Die rechtliche Situation von AusländerInnen

Wenn Du zu einer Haftstrafe verurteilt wirst bei der es sich nicht um eine zur Bewährung ausgesetzte Strafe handelt, dann ist es üblich, dass Du diese Strafe in Deinem Heimatland oder dem Land Deines Wohnsitzes absitzen kannst. Das basiert auf einem Vertrag zum Transfer von Gefangenen um ihre Strafe im Heimatland abzusitzen.

Die Verjährungsfrist (bis wann Du angeklagt werden kannst, oder bis wann eine Verurteilung vollstreckt werden kann) hängt von dem Artikel an, unter dem Du verurteilt wurdest:

  • Übertretung (contravention) (CR R412-51, CP R644-2): 3 Jahre nach CP 133-4
  • Vergehen (délit) (CP 431-4 / CP 431-9 / CR  L412-1): 5 Jahre nach CP 133-3

Allgemein ist für Personen, die nicht französische StaatsbürgerInnen sind, ein Landesverweis nur bei der bewaffneten Teilnahme an einer Zusammenrottung möglich, also nicht in unserem Fall (CP 431-7, 431-8, 431-11, 431-12).

Es besteht auch die Möglichkeit der Deportation aus Gründen der öffentlichen Ordnung (dies ist eine Ausnahme zum EU-Recht auf Freizügigkeit für Arbeit/Dienstleistungen/etc...). Dies ist ein reiner Verwaltungsakt und nicht mit dem Strafrecht verbunden. An sich verbietet dies Dir nicht, zu einem späteren Zeitpunkt wieder nach Frankreich einzureisen.

Uns ist nicht bekannt, ob diese Massnahmen in Frankreich bisher Anwendung gefunden haben. Bitte lese den Text des Rechtshilfeteams, wenn Du dazu mehr wissen willst.

Französische Polizei

Die französische Polizei agiert möglicherweise anders, als Du es aus Deinem Land her gewohnt bist. Die französische Polizei ist dafür bekannt, oft Tränengas einzusetzen, um Menschenmengen zu zerstreuen, und leicht Gewalt gegen DemonstrantInnen einzusetzen. Das müssen wir bei der Entwicklung unserer Aktionstaktik in Betracht ziehen.

Es ist wichtig, alles zu vermeiden, was von der Polizei als Bedrohung angesehen werden kann. Das bedeutet, dass einige Taktiken, die in Deutschland in der Vergangenheit gut funktioniert haben, in Frankreich sehr wahrscheinlich zu einer gewaltsamen Antwort der französischen Polizei führen werden, möglicherweise einschließlich des Einsatzes von Tränengas und Schlagstöcken.

Als NATO-ZU streben wir an, den gewaltfreien Charakter unserer Aktion vorab gegenüber der Polizei zu kommunizieren. In der Aktion wird es Leute geben, die für den Kontakt zur Polizei verantwortlich sind.

Ein allgemeiner Rat:

  • Rennen vermeiden
  • Vermeide die Konfrontation mit Polizeiketten in grossen Gruppen
  • Setze oder lege Dich hin, wenn Du mit Polizei konfrontiert bist, möglicherweise etwas weiter auseinander als üblich. Dies gilt jedoch nicht, wenn die Polizei bereits auf Dich zurennt.
  • Der Polizeikontakt muss sich aktiv um den Kontakt mit Polizeieinheiten bemühen, sobald eine Blockade etabliert wurde oder eine Konfrontation mit der Polizei wahrscheinlich ist.

All dies ist keine Garantie, dass die Polizei nicht Tränengas oder Gewalt gegen uns einsetzen wird, doch dies zielt darauf ab, die Wahrscheinlichkeit einer gewaltsamen Reaktion der Polizei zu minimieren.

Bitte beachte auch aktuelle Informationen zum Polizeikontakt von NATO-ZU auf unserer Webseite.

Anmerkungen und Originaltexte

Das französische Strafgesetzbuch ist erhältlich unter:

- Francais: www.legifrance.gouv.fr/affichCode.do

- Deutsch: archiv.jura.uni-saarland.de/BIJUS/codepenal/index.html

(nicht unbedingt 100% aktuell)

- English: 195.83.177.9/code/liste.phtml

- Espanol: 195.83.177.9/code/liste.phtml

[1] CP 431-3

“Eine Zusammenrottung ist eine Ansammlung von Menschen auf öffentlichen Straßen oder an öffentlichen Orten, die geeignet ist, die öffentliche Ordnung zu stören. Eine Zusammenrottung kann durch die Ordnungskräfte nach zwei erfolglosen Aufforderungen, sich zu entfernen, aufgelöst werden; diese Aufforderungen werden ausgesprochen durch den Präfekten, den Unterpräfekten, den Bürgermeister oder einen seiner Beigeordneten, jeden für die öffentliche Sicherheit verantwortlichen oder jeden anderen höheren Beamten der Gerichtspolizei, die das jeweilige Dienstabzeichen tragen.

Diese Aufforderungen erfolgen gemäß den Modalitäten, nach denen an einer Zusammenrottung beteiligte Personen über die Verpflichtung, sich sofort zu entfernen, informiert werden; diese Modalitäten werden durch Dekret nach Anhörung des Staatsrats genauer festgelegt, das auch die Abzeichen bestimmt, die die im vorhergehenden Absatz genannten Personen tragen müssen.

Die Ordnungskräfte, die mit der Auflösung einer Zusammenrottung betraut worden sind, können jedoch unmittelbaren Zwang anwenden, wenn Gewalttätigkeiten oder Tätlichkeiten gegen sie begangen werden oder wenn sie das Gebiet, auf dem sie sich befinden, nicht anders schützen können.”

[2] CP 431-4

“Wer sich, ohne eine Waffe zu tragen, nach den Aufforderungen weiterhin vorsätzlich an einer Zusammenrottung beteiligt, wird mit einem Jahr Gefängnis und 15.000€ Geldstrafe bestraft.”

Bitte beachten, dass das französische Strafgesetzbuch immer die Maximalstrafe nennt, auch wenn die Formulierung anderes nahelegen könnte.

[3] CP 431-9

Mit sechs Monaten Gefängnis und 15.000€ Geldstrafe wird bestraft, wer

1. auf einer öffentlichen Straße eine Demonstration organisiert hat, die nicht vorher unter den gesetzlich festgelegten Bedingungen angemeldet worden war;

2. auf einer öffentlichen Straße eine Demonstration organisiert hat, die unter den gesetzlich festgelegten Bedingungen verboten worden war;

3. eine unvollständige oder unrichtige Anmeldung eingereicht hat, die geeignet war, über den Gegenstand oder die Bedingungen der geplanten Demonstration zu täuschen.

[4] Straßenverkehrsgesetz: CR L412-1

Der Tatbestand, in der Absicht, den Verkehr zu behindern oder zu beeinträchtigen auf einem öffentlichen Verkehrsweg einen Gegenstand als Hindernis der Durchfahrt von Fahrzeugen  abzulegen, oder auch der Versuch, irgendein Mittel anzuwenden, um dort ein Hindernis zu errichten, wird mit zwei Jahren Gefängnis und 4 500 Euro Geldbuße bestraft.

Jeder Person, die sich einer der in diesem Artikel genannten Gesetzesverstöße schuldig macht, droht als zusätzliche Strafe der Entzug der Fahrerlaubnis für maximal drei Jahre. Dieser Entzug kann auf Fahrten außerhalb der beruflichen Tätigkeit eingeschränkt werden.

Wird ein solches Vergehen mit Hilfe eines Fahrzeugs begangen, können die Stilllegung und Beschlagnahme des Fahrzeugs nach den dafür vorgesehenen Artikeln L. 325-1 bis L.325-3 angeordnet werden.

( … Möglicher Einfluss auf die Punktezahl dürfte kaum für Deutsche zutreffen)

[5] CP R644-2

Der Tatbestand der Behinderung eines öffentlichen Weges durch Abstellen oder Hinterlassen von Materialien oder Gegenständen ohne Notwendigkeit, welche die Freizügigkeit oder die Sicherheit der Durchfahrt behindert, wird mit der Geldbuße bestraft, die für Übertretungen der Klasse 4 vorgesehen ist.

Die Personen, die sich der genannten Übertretung schuldig gemacht haben, werden zusätzlich mit der Beschlagnahme des Objekts bestraft, das der Übertretung gedient hat oder dienen sollte, oder der Sache, die daraus entstand.

[6] CR R412-51

Der Tatbestand, dass eine Person, die auf einem für den öffentlichen Verkehr bestimmten Weg oder an deren unmittelbaren Rand ein Objekt oder eine Vorrichtung angebracht hat, die geeignet ist, den Verkehr zu beeinträchtigen und nicht den ausdrücklichen Aufforderungen, das betreffende Objekt oder die Vorrichtung zu beseitigen durch einen der Ordnungskräfte gehorcht, die befugt sind, Zuwiderhandlungen in Hinblick auf den Verkehr festzustellen, wird mit der Geldbuße bestraft, die für Übertretungen der Klasse 4 vorgesehen ist.

Wurde die Übertretung des genannten Artikels mit Hilfe eines Fahrzeugs begangen, kann die Beschlagnahme des Fahrzeugs unter den in den Artikeln L.325-1 bis L.325.3 vorgesehenen Bedingungen angeordnet werden.


 

POSSIBLE LEGAL CONSEQUENCES OF OUR ACTION

A nonviolent blockade is likely to constitute an "unlawful assembly" according to CP 431-3 (CP = Code Pénal or French Penal Code) [1]. The possible punishment for "Wilful participation in an unlawful assembly" is - according to CP 431-4, a prison sentence of up to one year and a fine of up to 15,000€ [2].

While this might sound shocking, people should bear in mind that these are maximum sentences. French police practice often is not aimed at arresting everyone, but rather at dispersing a crowd, and arresting randomly a few people (more on French police tactics below). The French experience with punishment is that usually people receive a fine of about 500€ or in rare cases a suspended sentence of one month imprisonment. However, we have to point out that there is no guarantee.

An additional possibility is a charge under CP 431-9, "the organisation of a demonstration on the public highway without filing a prior notice pursuant to the conditions laid down by law" [3]. This carries a potential punishment of six months in prison and a fine of 7,500€.

This is a potential charge for anyone viewed to be an "organiser" of the blockade. In practice, French activists are not aware of anyone having been charged or sentenced under this article. Put the police might use it to put pressure on people, or to scare people.

Also the traffic law provides charges which can possibly be applied to our action. CR 412-1 (CR = Code de la Route or Highway Code) [4] about [the placement of objects on a public road which form an obstace to cars or] using whatever means to obstruct traffic allows for a punishment of up to 2 years imprisonment and a fine of 4500€.

While a crowd of people cannot be seen as placing an object on a road, it can be seen as a means to obstruct traffic. However, as far as French activists are aware, this article has so far not been used against blockades. The more likely charge is CP 431-4.

Possibly relevant are other charges which carry a lower punishment, but which provide an easier legal procedure. This would make it more convenient for these to be used. These charges can be:

  • Code Penal CP R644-2: leaving objects which obstruct traffic on the public road, which can be punished with a fine [5]
  • Code de la Route CR R412-51: placing an object or dispositive on the public road which obstructs traffic and refusing to obey the order of the police to remove this object or dispositive. This can lead to a fine. [6]

In both cases it is a contravention of the 4th class, which means a maximum fine of 750€ is possible.

According to French activists, human beings cannot be seen as objects or 'dispositives', while lock-ons can. However, while these charges might allow for a simpler procedure, we are not aware of them having been used in the past. They are included here just as a possibility.

LEGAL PROCEDURE

A good explanation of French criminal procedure you find in french on www.guidejuridique.net.

More extensive legal guides in other languages are in production. Here we just give a basic overview of the procedures.

In France the police always the right, even if you are not doing anything wrong, to hold you for up to 4 hours for what is normally an ID check. All what you have to answer is what is on your ID or passport. The advice is to not say more than what's on it (Code of Criminal Procedure CPP 78-3). The French for '”No comment” is “Je n'ai rien à déclarer”. If after these 4 hours you are not notified if being detained (garde à vue), you may just leave.

The police has then the possibility keep you under arrest for 24 hours for the investigation (called garde-à-vue) – however, the first 4 hours are included in this 24 hours (CPP 78-4). This period can be prolonged by another 24 hours.

In this period you can see a lawyer 'commis d'office', that means lawyers which are standby and are provided by the judicial authorities. Several of these lawyers are part of the legal team. You can also ask for an interpreter or a doctor.

Following this garde-à-vue, apart from being released without further prosecution several possibilities of prosecution exist:

  • you are released with a summons to a court case on a later date. Such a summons can be sent to you as well later.
  • you are brought before the district prosecutor (procureur). S/he can decide to bring you before the court. In this case you have a court case in 10 days until up to 2 months. In this case pre-trial detention is not possible (CPP 394), but bail conditions might be imposed.

The prosecutor can also decide to bring you before court through the fast procedure (comparution immédiate). In this case you can have a trial on the same day (CPP 395) and until up to 3 working days later. In the latter case, pre-trial detention has to be approved by a judge. For an action on Saturday 4 April that means the latest Wednesday 8 April). You can only be tried immediately with your stated consent (given when a lawyer is present). If you do not consent to be tried immediately, the trial takes place within 2 months. The big risk in this procedure is that you can be put in pre-trial detention and that penalties are usally harsher than after a well defended case with the time to prepare it.

The prosecutor can also decide that further investigation is necessary and send you to a judge of investigation. In this case no fast procedure is possible anymore. This case is rather unprobable for the envisaged action.

A prosecution is also possible for the 'contraventions' or the minor category of crimes. In this case a simplified procedure is possible which excludes the contradictory debate. The 'juge de proximité' or 'juge de tribunal de police' decides to give you a fine based on the police reports and without hearing you first. You will receive an announcement of this decision and an order to pay. You then have 30 days to file opposition to the decision, in which case you will have to appear later for a trial.

As this is a much lighter procedure, it has a higher probability to be applied. But this does not exclude the possibility for heavier prosecutions.

In the worst-case scenario (comparution immédiate) you will have to give guarantees that you will appear in order to avoid pre-trial detention. This means proving that you are a reliable person who has a stable position in society  For this it is important to be able to prove you have a fixed address and a stable occupation (job contract, student card, ...). Although this is the worst-case scenario and not very probable to happen, it is good to be prepared and have such proofs at hand for the lawyer.

LEGAL JUSTIFICATON

Penal Code CP 122-7 states: “A person is not criminally liable if confronted with a present or imminent danger to himself, another person or property, he performs an act necessary to ensure the safety of the person or property, except where the means used are disproportionate to the seriousness of the threat.

It can be argued that the imminent danger is the preparation of war crimes and breaches of international law at the NATO summit, which we aimed to prevent through our blockades. However, it is unlikely that a court will follow our argument.

THE POSITION OF FOREIGNERS

If you are sentenced to a prison sentence, which is not a suspended sentence, than such a sentence is usually served in your own county (your country of residence). This is based on a treaty of the transfer of prisoners to serve their sentence in their home country.

The limitation period (until when you can be charged or a sentence can be enforced) depends on the article you have been sentenced under:

  • Petty Offence (contravention) (CR R412-51, CP R644-2): 3 years according to CP 133-4
  • Misdemeanor (délit) (CP 431-4 / CP 431-9 / CR  L412-1): 5 years according to CP 133-3

Generally, as a non-French citizen, an interdiction to the territory is only possible when participation in an unlawful assembly is armed, so not in our case (CP 431-7, 431-8, 431-11, 431-12).

There also exists the possibility to deport people for public order reasons (this in an exception to the EU law on freedom of movement for workers/services/...). This is a purely administrative act not connected with criminal law. In itself it does not prevent you from later entering France again.

We don't know if these measures have been used in France. See the text of the legal team for more information.

FRENCH POLICE

The French police might act differently from what you are used to from your own country. French police is known to often use tear gas to disperse crowds, and to easily use violence against demonstrations. This is something we need to take into account when planning our tactics.

It is important to avoid anything which can be percieved by the police as a threat. This means that some tactics, which might have worked well in Germany in the past, are likely to lead to a violent r

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